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   BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12   

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BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12 (https://dejure.org/2012,34189)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2012 - 1 StR 165/12 (https://dejure.org/2012,34189)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 165/12 (https://dejure.org/2012,34189)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 6 EMRK; § 205 StPO; § 206a StPO; Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EuAlÜbk; Art. 18 Abs. 2 EuAlÜbk
    Vorläufiges Verfahrenshindernis der Spezialität (Spezialitätsgrundsatz; Nachtragsersuchen entsprechend Art. 14 Abs. 1 Buchst. a EuAlÜbk)

  • lexetius.com
  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • berlinkriminell.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.12.2012)

    Berliner Justiz ließ hochkarätigen Betrüger laufen

Besprechungen u.ä.

  • De-legibus-Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Zehn Jahre Gefängnis wegen Lesens eines BGH-Beschlusses

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 251
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Denn ein solcher Verstoß begründet lediglich ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis, zumal auch der Eröffnungsbeschluss ebenfalls nicht nichtig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11 jeweils mwN).

    bb) Diese Grundsätze gelten auch für Verstöße gegen den Grundsatz der Spezialität (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).

    In gleicher Weise kann die Spezialitätsbindung aus Art. 14 EuAlÜbk entfallen, wenn der Ausgelieferte noch nachträglich auf die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität verzichtet und sich mit der uneingeschränkten Strafverfolgung einverstanden erklärt oder wenn - was Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk ausdrücklich zulässt - der Ausgelieferte, obwohl er die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Staates, dem er ausgeliefert worden ist, innerhalb von 45 Tagen nach seiner endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder er nach Verlassen dieses Gebiets dorthin zurückgekehrt ist und er auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bei seiner Freilassung hingewiesen worden war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Denn ein solcher Verstoß begründet lediglich ein auch noch in der Revisionsinstanz behebbares Verfahrenshindernis, zumal auch der Eröffnungsbeschluss ebenfalls nicht nichtig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11, BGHSt 57, 138 und 1 StR 152/11 jeweils mwN).

    bb) Diese Grundsätze gelten auch für Verstöße gegen den Grundsatz der Spezialität (BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).

    In gleicher Weise kann die Spezialitätsbindung aus Art. 14 EuAlÜbk entfallen, wenn der Ausgelieferte noch nachträglich auf die Einhaltung des Grundsatzes der Spezialität verzichtet und sich mit der uneingeschränkten Strafverfolgung einverstanden erklärt oder wenn - was Art. 14 Abs. 1 Buchst. b EuAlÜbk ausdrücklich zulässt - der Ausgelieferte, obwohl er die Möglichkeit hatte, das Hoheitsgebiet des Staates, dem er ausgeliefert worden ist, innerhalb von 45 Tagen nach seiner endgültigen Freilassung nicht verlassen hat oder er nach Verlassen dieses Gebiets dorthin zurückgekehrt ist und er auf die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen bei seiner Freilassung hingewiesen worden war (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2012 - 1 StR 148/11 und 1 StR 152/11, aaO).

  • BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Gefahr; Verwenden eines gefährlichen

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).
  • EuGH, 01.12.2008 - C-388/08

    Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Die zur Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der sich aus einem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz lediglich ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen ergibt (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08 (Leymann und Pustovarov), NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100), findet auf die hier vorliegende Auslieferung aus der Republik Südafrika keine Anwendung.
  • BGH, 26.05.1961 - 2 StR 40/61
    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Verfahrenshindernisse auch noch im Revisionsverfahren beseitigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1951 - 3 StR 961/51 zur Nachholung eines erforderlichen Strafantrags in der Revisionsinstanz; BGH, Urteil vom 26. Juni 1952 - 5 StR 382/52, BGHSt 3, 73; BGH, Beschluss vom 26. Mai 1961 - 2 StR 40/61, BGHSt 16, 225; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 4 StR 464/00, NJW 2001, 836).
  • BGH, 27.07.2011 - 4 StR 303/11

    Rechtsfehlerhaft gebildete Gesamtfreiheitsstrafe; Europäischer Haftbefehl

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Die zur Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der sich aus einem Verstoß gegen den Spezialitätsgrundsatz lediglich ein Vollstreckungshindernis und ein Verbot freiheitsbeschränkender Maßnahmen ergibt (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - Rechtssache C-388/08 (Leymann und Pustovarov), NStZ 2010, 35 mit Anm. Heine, vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Juli 2011 - 4 StR 303/11, NStZ 2012, 100), findet auf die hier vorliegende Auslieferung aus der Republik Südafrika keine Anwendung.
  • BGH, 11.03.1999 - 4 StR 526/98

    Belehrung; Tatidentität; Besetzung; Tat im prozessualen Sinne

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Danach durfte der Angeklagte nur wegen solcher vor der Auslieferung begangener Taten bestraft werden, für die die Auslieferung bewilligt worden war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1968 - 1 StR 508/67, BGHSt 22, 307; BGH, Urteil vom 11. März 1999 - 4 StR 526/98, NStZ 1999, 363).
  • BGH, 26.10.1999 - 1 StR 109/99

    Auslieferung nach Ausschreibung im Schengener Informationssystem; Ablehnung von

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Wird eine Teilablehnung vom ersuchten Staat nicht zum Ausdruck gebracht, kann daher die Auslieferung als im beantragten Umfang bewilligt angesehen werden (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NJW 2000, 370).
  • BGH, 15.03.2000 - 1 StR 483/99

    Zeitgleiche Aburteilung transnationaler Serienstraftaten in zwei Staaten;

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Die Beseitigung von behebbaren Verfahrenshindernissen kann dabei aus Gründen der Prozessökonomie (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2000 - 1 StR 483/99, StV 2000, 347) und im Hinblick auf die prozessuale Fürsorgepflicht gegenüber dem Beschuldigten (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 206a Rn. 2) sogar geboten sein, um dem Angeklagten eine erneute Anklageerhebung und eine erneute Hauptverhandlung zu ersparen.
  • BGH, 20.12.1968 - 1 StR 508/67

    Durchführung des Grundsatzes der Spezialität im Auslieferungsverkehr - "Tat" im

    Auszug aus BGH, 25.10.2012 - 1 StR 165/12
    Danach durfte der Angeklagte nur wegen solcher vor der Auslieferung begangener Taten bestraft werden, für die die Auslieferung bewilligt worden war (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1968 - 1 StR 508/67, BGHSt 22, 307; BGH, Urteil vom 11. März 1999 - 4 StR 526/98, NStZ 1999, 363).
  • BGH, 27.11.2003 - 3 StR 221/03

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Einstellung des Verfahrens; Konsens des

  • BGH, 26.06.1952 - 5 StR 382/52

    Nachholbarkeit des Strafantrags in der Revisionsinstanz - Sorgfaltswidrigkeit bei

  • BGH, 06.12.1951 - 3 StR 961/51

    Rechtsmittel

  • RG, 08.02.1938 - 4 D 836/37

    Ist ein Urteil nichtig, das gegen einen Auslieferungsvertrag verstößt?

  • OLG Celle, 24.04.2015 - 2 Ws 44/15

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens gemäß § 205 Satz 1 StPO analog

    b) Anderer Auffassung nach ist die entsprechende Anwendung von § 205 Satz 1 StPO zulässig, wenn ein Verfahrenshemmnis besteht, das zwar nicht in der Person des Angeklagten liegt, aber vorübergehenden, jedoch voraussichtlich länger dauernden Charakter hat wie beispielsweise der länger dauernden Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung eines wichtigen Zeugen (vgl. Meyer-Goßer/Schmitt a. a. O. Rdnr. 8; BGH NStZ-RR 2013, 251; Stuckenberg in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. § 205 Rdnr. 32; Meyer-Goßner JR 1984, 436).

    bb) § 205 Satz 1 StPO ist aber jedenfalls dann entsprechend anwendbar, wenn ein entscheidendes Beweismittel zwar für längere Zeit im Verfahren nicht zur Verfügung steht, das Hindernis jedoch vorübergehender Natur ist (vgl. BGH NStZ-RR 2013, 251).

  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15

    Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung);

    (3) Den Umfang der Spezialitätsbindung bestimmt grundsätzlich der ersuchte Staat (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 1 StR 165/12, NStZ-RR 2013, 251, 252 bzgl. einer Auslieferung auf der Grundlage des EuAlÜbk).
  • KG, 28.01.2013 - 4 Ws 12/13

    Untersuchungshaft: Haftfortdauer bei einem durch die Republik Südafrika an

    18 Für den Rechtshilfeverkehr mit der Republik Südafrika findet das Europäische Auslieferungsübereinkommen (EuAlÜbk) mit seinen Zusatzprotokollen Anwendung (so auch der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2012 im hiesigen Verfahren - 1 StR 165/12 -).
  • OLG Nürnberg, 04.02.2016 - 1 Ws 12/16

    Wirksamkeit eines Hauptverhandlungshaftbefehls trotz zeitgleicher oder späterer

    Die ganz überwiegend der Verfahrensklarheit dienende Einstellungsvorschrift des § 205 StPO hindert daher weder den Erlass eines Haftbefehls (vgl. BGH NStZ-RR 13, 251 Rn. 17 nach juris) noch hat sie Einfluss auf den Bestand eines Haftbefehls, der die Anwesenheit des Angeklagten in der kommenden Hauptverhandlung gewährleisten soll.
  • OLG München, 28.03.2019 - 2 Ws 273/19

    Keine Auswirkungen der erst nachträglich eingetretenen Verfolgbarkeit auf die

    Im Falle behebbarer Verfahrenshindernisse sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte nicht selten auch befugt, entsprechende Ermittlungen anzustellen, jedenfalls soweit hiermit keine die persönliche Freiheit beschränkenden Maßnahmen verbunden sind (vgl. z.B. Art. 27 Abs. 3c RB EuHB 2002/584/JI; OLG Stuttgart B.v. 04.03.2015, 2 Ws 14/15, Rn 12ff., 16, juris; BGH B. v. 07.02.1995, 1 StR 681/94, Rn 19, juris; BGH NStZ-RR 2013, 251; im Falle von Auslandstaten iSv. § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB vgl. auch §§ 15, 16 IRG).
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